Einleitung
Klar definierte Kompetenzen und Verantwortlichkeiten, verbunden mit einem transparenten Zusammenspiel zwischen der Geschäftsleitung und den Kontrollorganen auf allen Unternehmensebenen, bilden für die FKB die Grundpfeiler einer wirksamen Corporate Governance.
Der Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance richtet sich an schweizerische Publikumsgesellschaften. Er enthält Verhaltensregeln und Empfehlungen. Jede Gesellschaft behält das Recht, ihre eigenen Organisationsprinzipien zu entwickeln. In diesem Zusammenhang hat die FKB beschlossen, bestimmte Empfehlungen zu befolgen.
Struktur
Die Freiburger Kantonalbank ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts und bildet keinen Konzern im Sinne der für die Bank geltenden Rechnungslegungsstandards. Die Struktur und die Organisation der Bank sind im Organigramm dargestellt. Die FKB hat keine qualifizierte Beteiligungen, über die sie eine Kontrolle ausübt, und ist daher von der Pflicht zur Erstellung eines konsolidierten Abschlusses befreit. Die Beteiligungen sind im Anhang zur Jahresrechnung des Geschäftsberichts aufgeführt.
Eigentümer
Der Kanton Freiburg ist zu 100% Eigentümer der FKB.
Überkreuzbeteiligungen
Die FKB hält keine Überkreuzbeteiligungen.
Struktur des Kapitals
Das Dotationskapital der Freiburger Kantonalbank beläuft sich per 31. Dezember 2024 auf CHF 70 Millionen Franken.
In den letzten Jahren hat sich das Eigenkapital (vor Gewinnverteilung) auf der Grundlage der geltenden Rechnungslegungsvorschriften wie folgt entwickelt:
Struktur des Kapitals
2024 | 2023 | 2022 | 2021 | |
---|---|---|---|---|
Dotationskapital | 70 | 70 | 70 | 70 |
Reservefonds | 2'558 | 2'429 | 2'181 | 2'181 |
Summe der Reservefonds | 2'628 | 2'499 | 2'251 | 2'251 |
Ausschüsse des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat tritt nicht nur zu den Plenarsitzungen zusammen, sondern ist nach Art. 26 Abs. 2 des Gesetzes über die FKB auch in Sonderausschüssen organisiert.
Prüf- und Risikoausschuss
Zusammensetzung und Amtsdauer
Der Prüf- und Risikoausschuss setzt sich gemäss Art. 3.8.2 des Geschäftsreglements der FKB aus mindestens drei Mitgliedern zusammen. Diese werden für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die Mitglieder des Ausschusses sind wieder wählbar, die maximale Amtszeit darf aber zwölf Jahre nicht übersteigen. Dem Ausschuss gehören Yves Riedo (Präsident), Urs Gauch (Vizepräsident), Thomas Bachmann (Mitglied) sowie Paul Such (Mitglied) an.
Aktivitäten
Die Aktivitäten richten sich nach den Rundschreiben der FINMA und sind im Reglement des Prüf- und Risikoausschusses festgelegt.
Entschädigungs- und Nominierungsausschuss
Zusammensetzung und Amtsdauer
Der Entschädigungs- und Nominierungsausschuss setzt sich aus drei Mitgliedern und einem Ersatzmitglied zusammen. Diese werden für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die Mitglieder des Ausschusses sind wieder wählbar, die maximale Amtszeit darf aber zwölf Jahre nicht übersteigen. Der Ausschuss setzt sich aus Alex Geissbühler (Präsident), Dominique Jordan Perrin (Mitglied), Paul Such (Mitglied) und Yves Riedo (Ersatzmitglied) zusammen.
Aktivitäten
Die Aufgabe des Entschädigungs- und Nominierungsausschusses besteht darin, die Entschädigungspolitik der Bank zu prüfen und die Entschädigungen der Generaldirektion und des Leiters der internen Revision festzulegen. Gegenengalls prüft und empfiehlt der Ausschuss die Ernennung eines neuen Mitgliedes der Generaldirektion.
Aufteilung der Zuständigkeiten
Das Geschäftsreglement legt die Organisation der Organe, ihren Verantwortungs- und Kompetenzbereich sowie die Grundsätze der Geschäftstätigkeit als Bank fest. Gemäss den Bestimmungen des Bankengesetzes wird die Zuständigkeit für die operative Führung an die Direktion delegiert.
Informations- und Kontrollinstrumente
Die FKB verfügt über ein gut entwickeltes und standardisiertes Management-Informationssystem (MIS), das es dem Verwaltungsrat ermöglicht, seine Aufsichtspflicht zu erfüllen und die an die Direktion delegierten Kompetenzen zu überprüfen. Der Verwaltungsrat erhält jeden Monat eine Übersicht über die Abschlüsse mit einem Vergleich zum Budget und zum Vorjahr sowie Risikoberichte. Bei dieser Gelegenheit findet ein Vergleich der aktuellen Situation mit den entsprechenden Limiten statt. Die FKB verfügt zudem über ein internes Kontrollsystem (IKS), das dazu dient, den reibungslosen Betrieb des Unternehmens sicherzustellen. Der Verwaltungsrat lässt sich mit Hilfe der eingerichteten Systeme und Prozesse regelmässig über relevante Fakten, Ereignisse und Entwicklungen informieren.
Bei den Verwaltungsratssitzungen berichten der Präsident der Generaldirektion und die anderen Mitglieder der Generaldirektion über den operativen Geschäftsverlauf in ihren Divisionen. Bei aussergewöhnlichen Ereignissen wird der Verwaltungsrat unverzüglich vom Präsidenten des Verwaltungsrates informiert.
Risiko Management und Compliance
Die FKB verfügt über unabhängige Funktionen für Risikokontrolle und Compliance, die direkt dem Prüfungs- und Risikoausschuss unterstehen.
Der Verwaltungsrat und der Prüfungs- und Risikoausschuss werden regelmässig über die Funktionsweise und Angemessenheit des internen Kontrollsystems sowie über die strikte Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen informiert. Darüber hinaus nehmen sie den jährlichen Tätigkeitsbericht der Risiko- und Compliancefunktionen zur Kenntnis.
Darüber hinaus kann die Compliancefunktion im Falle von Unregelmässigkeiten oder Verhaltensweisen, die gegen Gesetze, FINMA-Rundschreiben, Vorschriften und Richtlinien der Bank verstossen, jederzeit und diskret über eine anonyme Whistleblowing-Plattform von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern direkt kontaktiert werden.
Interne Revision
Zusammensetzung per 01.01.2025
_ Fabien Emery, Leiter Interne Revision
_ Julien Mardon, Interner Revisor Senior
_ Constantin Anatrà und Lionel Carron, Interne Revisoren
Aufgaben
Der Verwaltungsrat und insbesondere der Prüf- und Risikoausschuss werden in ihrer Tätigkeit von der unabhängigen Internen Revision und der Prüfgesellschaft unterstützt. Die Interne Revision ist dem Verwaltungsrat unterstellt. Zwischen der Internen Revision und der Prüfgesellschaft findet ein ständiger Austausch bezüglich der Risikobeurteilung und -situation statt. Sowohl die Interne Revision als auch die Prüfgesellschaft führen eine eigenständige Risikoanalyse durch.
Der Prüf- und Risikoausschuss verabschiedet die Jahresplanung der Internen Revision. Die Prüfhandlungen der internen Revision und der Prüfgesellschaft werden unter Beachtung der jeweiligen Aufgaben koordiniert. Der Prüf- und Risikoausschuss überwacht die Aktivitäten der Internen Revision. Die Arbeitsweise der Internen Revision ist in einem separaten Reglement festgelegt. Die Ergebnisse der Prüfhandlungen der Internen Revision werden in den Sitzungen des Prüfausschusses laufend erörtert. Darüber hinaus erstellt die Interne Revision einen jährlichen und halbjährlichen Tätigkeitsbericht für den Verwaltungsrat.
Revisionsstelle
Ernst & Young SA, Lancy
Am 31. Oktober 2017 durch den Verwaltungsrat gewählt.
Die Prüfgesellschaft erstellt den Gesamtbericht der Revisionsstelle und des Abschlussprüfers (gemäss Art. 728b Abs. 1 OR) sowie den Bericht über die aufsichtsrechtliche Basisprüfung. Der ausführliche Bericht deckt das Geschäftsjahr ab und ist an den Verwaltungsrat gerichtet. Der Bericht über die aufsichtsrechtliche Basisprüfung deckt das Kalenderjahr ab und wird an die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) gerichtet, mit Kopie an den Verwaltungsrat. Beide Berichte werden vom Prüf- und Risikoausschuss des Verwaltungsrates in Anwesenheit der Prüfgesellschaft behandelt.