Einleitung
Klar definierte Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sowie ein transparentes Zusammenspiel von Geschäftsleitung und Kontrolle auf allen Unternehmensebenen sind für die FKB das Herzstück einer guten Corporate Governance.
Der Swiss Code of Corporate Governance richtet sich an schweizerische Publikumsgesellschaften. Er enthält Verhaltensregeln und Empfehlungen. Jede Gesellschaft behält das Recht, ihre eigenen Organisationsprinzipien zu entwickeln. Weil der Kanton Freiburg Alleineigentümer ist, richtet sich der Swiss Code of Corporate Governance nicht an die FKB. Als Anleihen emittierende Gesellschaft und als verantwortungsbewusstes und transparentes Unternehmen hat sie jedoch beschlossen, Empfehlungen zu übernehmen. Sie hat daher beschlossen, bestimmte Empfehlungen zu befolgen.
Struktur
Die Freiburger Kantonalbank ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts und bildet keinen Konzern im Sinne der für die Bank geltenden Rechnungslegungsstandards. Die Struktur und die Organisation der Bank sind im Organigramm dargestellt. Die FKB hat keine wesentlichen Beteiligungen und ist daher von der Pflicht zur Erstellung eines konsolidierten Abschlusses befreit. Die Beteiligungen sind im Anhang zur Jahresrechnung des Geschäftsberichts aufgeführt.
Eigentümer
Der Kanton Freiburg ist zu 100% Eigentümer der FKB.
Überkreuzbeteiligungen
Die FKB hält keine Überkreuzbeteiligungen.
Struktur des Kapitals
Das Dotationskapital der Freiburger Kantonalbank beläuft sich per 31. Dezember 2023 auf CHF 70 Millionen Franken.
In den letzten Jahren hat sich das Eigenkapital (vor Gewinnverteilung) auf der Grundlage der geltenden Rechnungslegungsvorschriften wie folgt entwickelt:
Struktur des Kapitals
2023 | 2022 | 2021 | 2020 | |
---|---|---|---|---|
Dotationskapital | 70 | 70 | 70 | 70 |
Reservefonds | 2'429 | 2'290 | 2'181 | 2'080 |
Summe der Reservefonds | 2'499 | 2'360 | 2'251 | 2'150 |
Ausschüsse des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat tritt nicht nur zu den Plenarsitzungen zusammen, sondern ist nach Art. 26 Abs. 2 des Gesetzes über die FKB auch in Sonderausschüssen organisiert.
Prüf- und Risikoausschuss
Zusammensetzung und Amtsdauer
Dieser Ausschuss setzt sich gemäss Art. 3.8.2 des Geschäftsreglements der FKB aus mindestens drei Mitgliedern zusammen. Diese werden für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die Mitglieder des Ausschusses sind wieder wählbar, die maximale Amtszeit darf aber zwölf Jahre nicht übersteigen. Dem Ausschuss gehören Yves Riedo (Präsident), Urs Gauch (Vizepräsident), Thomas Bachmann (Mitglied) sowie Paul Such (Mitglied) an.
Aktivitäten
Die Aktivitäten richten sich nach den Rundschreiben der FINMA und sind im Reglement des Prüf- und Risikoausschusses festgelegt.
Entschädigungsausschuss
Zusammensetzung und Amtsdauer
Der Ausschuss setzt sich aus drei Mitgliedern und einem Ersatzmitglied zusammen. Diese werden für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die Mitglieder des Ausschusses sind wieder wählbar, die maximale Amtszeit darf aber zwölf Jahre nicht übersteigen. Der Ausschuss setzt sich aus Alex Geissbühler (Präsident), Dominique Jordan Perrin (Mitglied), Paul Such (Mitglied) und Yves Riedo (Ersatzmitglied) zusammen.
Aktivitäten
Die Aufgabe des Entschädigungs- und Nominierungsausschuss besteht darin, die Entschädigungspolitik der Bank zu prüfen und die Entschädigungen der Generaldirektion und des Leiters der internen Revision festzulegen.
Aufteilung der Zuständigkeiten
Das Geschäftsreglement legt die Organisation der Organe, ihren Verantwortungs- und Kompetenzbereich sowie die Grundsätze der Geschäftstätigkeit als Bank fest. Gemäss den Bestimmungen des Bankengesetzes wird die Zuständigkeit für die operative Führung an die Direktion delegiert.
Informations- und Kontrollinstrumente
Die FKB verfügt über ein gut entwickeltes und standardisiertes Management-Informationssystem (MIS), das es dem Verwaltungsrat ermöglicht, seine Aufsichtspflicht zu erfüllen und die an die Direktion delegierten Kompetenzen zu überprüfen. Der Verwaltungsrat erhält jeden Monat eine Übersicht über die Abschlüsse mit einem Vergleich zum Budget und zum Vorjahr sowie Risikoberichte. Bei dieser Gelegenheit findet ein Vergleich der aktuellen Situation mit den entsprechenden Limiten statt. Die FKB verfügt zudem über ein internes Kontrollsystem (IKS), das dazu dient, den reibungslosen Betrieb des Unternehmens sicherzustellen. Der Verwaltungsrat lässt sich mit Hilfe der eingerichteten Systeme und Prozesse regelmässig über relevante Fakten, Ereignisse und Entwicklungen informieren.
Bei den Verwaltungsratssitzungen berichten der Präsident der Generaldirektion und die anderen Mitglieder der Direktion über den operativen Geschäftsverlauf in ihren Divisionen. Bei aussergewöhnlichen Ereignissen wird der Verwaltungsrat unverzüglich vom Präsidenten des Verwaltungsrates informiert.
Risiko Management und Compliance
Die FKB verfügt über unabhängige Funktionen für Risikokontrolle und Compliance. Basierend auf der vom Verwaltungsrat festgelegten Organisation informiert sich der Prüf- und Risikoausschuss regelmässig bei den Leitern der internen Funktionen über die Funktionsweise und Angemessenheit des internen Kontrollsystems sowie über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Die Compliance-Funktion berichtet direkt dem Prüf- und Risikoausschuss. Darüber hinaus können sich alle Mitarbeitenden im Falle von Interessenkonflikten, die nicht mit übergeordneten Stellen gelöst werden können, jederzeit und diskret direkt an die Compliance-Funktion wenden (z. B. als Whistleblower). Die Risikomanagement- und Compliance-Funktionen erstellen regelmässig umfassende Berichte über die Ergebnisse ihrer Arbeit für den Prüf- und Risikoausschuss des Verwaltungsrats sowie für den gesamten Verwaltungsrat.
Der Prüf- und Risikoausschuss nimmt die Jahresberichte der Risikomanagement- und Compliance-Funktionen zur Kenntnis.
Interne Revision
Zusammensetzung per 01.01.2024
_ Fabien Emery, Leiter Interne Revision
_ Julien Mardon, Interner Revisor Senior
_ Constantin Anatrà und Lionel Carron, Interne Revisoren
Aufgaben
Der Verwaltungsrat und insbesondere der Prüf- und Risikoausschuss werden in ihrer Tätigkeit von der unabhängigen Internen Revision und der Prüfgesellschaft unterstützt. Die Interne Revision ist dem Verwaltungsrat unterstellt. Zwischen der Internen Revision und der Prüfgesellschaft findet ein ständiger Austausch bezüglich der Risikobeurteilung und -situation statt. Sowohl die Interne Revision als auch die Prüfgesellschaft führen eine eigenständige Risikoanalyse durch.
Der Prüf- und Risikoausschuss verabschiedet die Jahresplanung der Internen Revision. Die Prüfhandlungen der internen Revision und der Prüfgesellschaft werden unter Beachtung der jeweiligen Aufgaben koordiniert. Der Prüf- und Risikoausschuss überwacht die Aktivitäten der Internen Revision. Die Arbeitsweise der Internen Revision ist in einem separaten Reglement festgelegt. Die Ergebnisse der Prüfhandlungen der Internen Revision werden in den Sitzungen des Prüfausschusses laufend erörtert. Darüber hinaus erstellt die Interne Revision einen jährlichen und halbjährlichen Tätigkeitsbericht für den Verwaltungsrat.
Revisionsstelle
Ernst & Young SA, Lancy
Am 31. Oktober 2017 durch den Verwaltungsrat gewählt.
Die Prüfgesellschaft erstellt den Gesamtbericht der Revisionsstelle und des Abschlussprüfers (gemäss Art. 728b Abs. 1 OR) sowie den Bericht über die aufsichtsrechtliche Basisprüfung. Der ausführliche Bericht deckt das Geschäftsjahr ab und ist an den Verwaltungsrat gerichtet. Der Bericht über die aufsichtsrechtliche Basisprüfung deckt das Kalenderjahr ab und wird an die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) gerichtet, mit Kopie an den Verwaltungsrat. Beide Berichte werden vom Prüf- und Risikoausschuss des Verwaltungsrats in Anwesenheit der Prüfgesellschaft behandelt.