Generaldirektion per 01.01.2024

Aufgaben und Befugnisse

Gemäss dem Geschäftsreglement, das den Vorschriften des Bankengesetzes entspricht, obliegt die gesamte Führung der Geschäfte der FKB der Generaldirektion als Kollektivorgan. Die Generaldirektion setzt sich aus dem CEO und fünf weiteren, dem CEO unterstellten Mitgliedern zusammen.

Herr Luc Jacquat trat per 1. Januar 2023 als Leiter der Division Finanzen in die Geschäftsleitung ein. Am 1. März 2023 trat Herr Laurent Wicky als Nachfolger von Herrn Denis Galley, der im Oktober 2023 die Bank verlassen hat, an die Spitze der Divison Firmenkunden in die Geschäftsleitung ein.

Das Corporate Center wurde durch die Schaffung der Funktionen «Leiter Kommunikation» und «Leiter Unternehmensentwicklung » gestärkt. Zudem wurde die Organisationseinheit (OE) Marketing & Sponsoring hierhin transferiert. Innerhalb der Division Firmenkunden wurde eine OE Support geschaffen während die OE Institutionelle Kunden und externe Vermögensverwalter in die Division Privatkunden verschoben wurde.

In den letzten 12 Monaten hat die FKB ihre Geschäftsmodelle weiterentwickelt.

Die FKB umfasst nun fünf Divisionen und hat die beiden Fronteinheiten konsequent um die beiden Segmente «Firmenkunden» und «Privatkunden» herum strukturiert. Ergänzt werden diese beiden Einheiten durch die Divisionen «Marktleistungen», «Finanzen» und «Rechtsdienst, Risiko Management und Compliance».

Die Befugnisse der Generaldirektion ergeben sich aus Art. 33 des Gesetzes über die FKB.

Sie hat insbesondere die folgenden Aufgaben:

  • sie sorgt für eine gute Führung und Weiterentwicklung des Unternehmens sowie eine einheitliche Anwendung der Grundsätze der Geschäftsführung;
  • sie gibt ihre Stellungnahme ab zu den Geschäften, die in die Zuständigkeit des Verwaltungsrates fallen;
  • sie legt die Zinssätze fest;
  • sie stellt die Mitarbeitenden der Bank ein und legt ihre Vergütung im Rahmen der vom Verwaltungsrat definierten Vergütungspolitik fest; sie entscheide über ihre Absetzung;
  • sie beschliesst im Fall einer Zwangsverwertung über den Kauf und Verkauf von Immobilien, die zugunsten der Bank belastet sind.

Interne Organisation

Die Aufgaben der Generaldirektion werden vom Präsidenten auf die Mitglieder verteilt. Die Generaldirektion tritt in der Regel einmal pro Woche zusammen.

Regeln zu ausserberuflichen Tätigkeiten

Die Annahme eines ausserberuflichen Mandats (im obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgan einer juristischen Person, in Vereinen, gemeinnützigen Stiftungen, Familienstiftungen und Personalvorsorgestiftungen usw.) unterliegt der Genehmigung des Verwaltungsrates.

Managementverträge

Es gibt keine Managementverträge zwischen der Bank und externen Firmen.

Generaldirektion per 01.01.2024

Daniel Wenger
Präsident der Generaldirektion
Daniel Wenger

Geburtsjahr  1966
Wohnhaft in Freiburg
Nationalität Schweiz 


Funktion Präsident der Generaldirektion
Eintrittsdatum 1. Januar 2021


Asubildung Betriebsökonom HWV, SEP London Business School, Alumni Swiss Board School


Beruflicher Werdegang
Daniel Wenger ist Betriebsökonom HWV. Zwischen 1988 und 2022 hatte er verschiedene Funktionen bei der Credit Suisse inne, die ihn zu einem Allround-Banker machten. Daniel Wenger ist Vorsitzender des Vorstands der Personalvorsorgekasse der Freiburger Kantonalbank und Präsident des Verwaltungsrats von BCF SICAV.


Weitere Aktivitäten
Mitglied des Verwaltungsrats des Verbands Schweizerischer Kantonalbanken. Vizepräsident des Verwaltungsrats der Fondsleitung Investissements Fonciers SA.

Christophe Mettler
Mitglied der Generaldirektion / Division Rechtsdienst, Risiko Management und Compliance
Christophe Mettler

Geburtsjahr  1967
Wohnahft in Avry-sur-Matran
Nationalität Suisse 


Funktion Mitglied der Generaldirektion / Division Rechtsdienst, Risiko Management und Compliance
Eintrittsdatum 1. April 2021


Ausbildung Rechtsanwalt


Beruflicher Werdegang
Christophe Mettler ist Rechtsanwalt und war von 1999 bis 2005 Rechtsberater bei der UBS AG in Genf und Zürich. Von 2006 bis 2014 war er Direktor für Recht, Risiken und Compliance bei der Crédit Agricole Financement (Suisse) SA. Bis 2015 war er dort stellvertretender Generaldirektor. Von 2015 bis 2017 war er als assoziierter Anwalt in einer Kanzlei in Lausanne auf die Bereiche Banken, Immobilien und Wirtschaftskriminalität spezialisiert. 2016 trat er als Leiter Compliance und Recht in die FKB ein. Christophe Mettler ist seit dem 1. April 2021 Mitglied der Generaldirektion und leitet die Division Rechtsdienst, Risikomanagement und Compliance.


Weitere Aktivitäten
Mitglied des Verwaltungsrats der BCF SICAV seit 2020 und Präsident des Verwaltungsrats seit 2023.

Anne Maillard
Mitglied der Generaldirektion / Division Marktleistungen
Anne Maillard

Geburtsjahr  1969
Wohnhaft in Marly
Nationalität Schweiz 


Funktion Mitglied der Generaldirektion / Division Marktleistungen
Eintrittsdatum 1. Januar 2017


Ausbildung lic. rer. pol., HSG St. Gallen
Ausbildung in L
eadership an der Universität Stanford


Beruflicher Werdegang
Anne Maillard hat an der Universität St. Gallen einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften erworben und an der Stanford University eine Leitungs- und Managementausbildung absolviert. Nachdem sie verschiedene Funktionen beim Schweizerischen Bankverein und der Industrie- und Handelskammer des Kantons Freiburg innegehabt hatte, kam sie 1998 zur Freiburger Kantonalbank. Anne Maillard ist seit 1. Januar 2017 Mitglied der Generaldirektion und leitet die Division Marktleistungen.


Weitere Aktivitäten
Mitglied des Stiftungsrats des Espace Jean Tinguely – Niki de Saint Phalle, Mitglied des Stiftungsrats für die Renovierung und Erhaltung des Couvent des Cordeliers, Mitglied der Verwaltungskommission des kantonalen Kulturfonds. Präsidentin der beratenden Kommission des Museums für Kunst und Geschichte Freiburg.

Luc Jacquat
Mitglied der Generaldirektion / Division Finanzen
Luc Jacquat

Geburtsjahr  1964
Wohnhaft in Posieux
Nationalität Suisse 


Funktion Mitglied der Generaldirektion / Division Finanzen
Eintrittsdatum 1. Januar 2023


Ausbildung Eidg. Diplom in Bankwirtschaft


Beruflicher Werdegang
Luc Jacquat besitzt ein Eidgenössisches Diplom in Bankwirtschaft und ist seit 1982 in verschiedenen Funktionen bei der FKB tätig. Er übernahm unter anderem die Verantwortung für das Risikomanagement, das ALM-Management sowie das Finanzmanagement. Luc Jacquat ist seit dem 1. Januar 2023 CFO und Mitglied der Generaldirektion und ist für die Division Finanzen zuständig.


Weitere Aktivitäten
Mitglied des Stiftungsrats der Freizügigkeitsstiftung der FKB, Mitglied des Stiftungsrats der Vorsorgestiftung Sparen 3 der FKB, Vorstandsmitglied des Verbands der Freiburger Familienausgleichskassen, Vorstandsmitglied der Familienausgleichskasse (CAFAB), Mitglied des ACI Suisse, Rechnungsprüfer der Freiburger Immobilien-Kammer (CFI).

Cédric Yerly
Mitglied der Generaldirektion / Division Privatkunden
Cédric Yerly

Geburtsjahr 1975
Wohnhaft in Charmey
Nationalität Suisse 


Funktion Mitglied der Generaldirektion / Division Privatkunden
Eintrittsdatum 1. Januar 2017


Ausbildung Betriebsökonom FH


Beruflicher Werdegang
Cédric Yerly ist Betriebsökonom FH. Von 1996 bis 2000 war er in verschiedenen Funktionen bei der Credit Suisse tätig. Er trat im Jahr 2000 als Kreditberater in die FKB ein, ist seit dem 1. Januar 2017 Mitglied der Generaldirektion und leitet nun die Division Privatkunden. Cédric Yerly ist Mitglied des Verwaltungsrats der BCF SICAV.


Weitere Aktivitäten
Mitglied der Société coopérative du Comptoir gruérien; Mitglied des Vorstands des Freiburger Tourismusverbands (FTV) und Präsident seiner Finanzkommission. Mitglied des Stiftungsrats des Schloss Greyerz und Präsident seiner Finanzkommission.

Laurent Wicky
Mitglied der Generaldirektion / Division Firmenkunden
Laurent Wicky

Geburtsjahr  1970
Wohnhaft in Villars-sur-Glâne
Nationalität Suisse


Fonktion Mitglied der Generaldirektion / Division Firmenkunden
Eintrittsdatum  1. März 2023


Ausbildung Eidg. Diplom in Bankwirtschaft


Beruflicher Werdegang

Laurent Wicky besitzt ein Eidgenössisches Diplom in Bankwirtschaft und startete 1986 seine Karriere bei der Schweizerischen Volksbank. 1990 trat er sein Amt bei der FKB an und begann nach einem kurzen Wechsel in verschiedene Filialen 1993 seine Karriere im Kreditgeschäft. Nach verschiedenen Stufen trat er per 1. März 2023 in die Geschäftsleitung ein und leitet die Division Firmenkunden.


Weitere Aktivitäten

Mitglied des Komitees von Freiburg Tourismus, Mitglied des Komitees der Immobilien-Kammer Freiburg.

Grundsätze der Vergütungspolitik

Vergütungssystem

Die Vergütungspolitik der FKB gilt für alle Mitarbeitenden der Bank. Sie beschreibt die Grundsätze, Ziele und den Prozess zur Festlegung der Vergütung. Die Vergütung ist für die FKB ein wichtiges Element, um qualifizierte Mitarbeitende mit dem erforderlichen Wissen und der notwendigen Erfahrung zu gewinnen, zu motivieren und längerfristig zu binden.

Grundsätze

Die FKB legt Wert auf Kontinuität und Gleichbehandlung bei der Vergütungspolitik. Die Höhe der Vergütung und die Anstellungsbedingungen werden regelmässig mit den Entwicklungen am Arbeitsmarkt und mit Kantonalbanken vergleichbarer Grösse verglichen. Das Lohnsystem ist so ausgestaltet, dass eine Diskriminierung der Geschlechter ausgeschlossen ist. Dazu führt die FKB regelmässig Lohngleichheitsanalysen durch. Die in den Jahren 2020 und 2022 durchgeführten Studien haben aufgezeigt, dass die Bank den Grundsatz der Lohngleichheit für Frau und Mann einhält. Die Analysen wurden von der Société Générale de Surveillance (SGS) durchgeführt und mit der Ausstellung des Labels «Fair-ON-Pay+» bestätigt.

Vergütungskomponenten

Das Vergütungssystem der FKB besteht aus einem Basissalär („Fixlohn“), einer Leistungsprämie („variable Prämie“) und den Beiträgen an die Altersvorsorge sowie Kinder- und Familienzulagen.

Die Vergütung hängt von der Funktion ab. Das Basissalär wird auf Grund des Kompetenzniveaus des Mitarbeitenden bestimmt und bewegt sich innerhalb von funktionsbezogenen Lohnbändern.

Die Leistungsprämie ist eine Erfolgsbeteiligung und eine freiwillige Leistung der Bank. Sie basiert auf der individuellene Leistung und dem Geschäftserfolg und kann über die Zeitachse schwanken.

Sie basiert auf dem Ziel-Managementsystem. Jedes Jahr werden die individuellen Ziele (Beiträge, Kompetenzen, Risiko und Verhalten) für jeden Mitarbeitenden definiert und im Qualifikationssystem formalisiert (jährliche Leistungsbeurteilung). Alle diese Kriterien, die je nach Funktion unterschiedlich gewichtet werden, fliessen in die Berechnung der individuellen Leistung ein.

Zuständigkeit und Festsetzungsverfahren

Der Verwaltungsrat legt auf Vorschlag der Generaldirektion die Gesamtsumme für die Lohnanpassungen und für die Leistungsprämie jedes Jahr neu fest. Dabei berücksichtigt er die Ergebnisse der Bank (z. B. Leistungsindikatoren wie die Entwicklung der Einkommen, des operativen Ergebnisses und der Cost-Income-Ratio) sowie weitere Kriterien wie das wirtschaftliche Umfeld oder die Inflation.

Die maximale Gesamtsumme der leistungsbezogenen Prämie, die variable Vergütung sowie der maximale Betrag der individuellen Prämie pro Funktion sind an die Fixlöhne gebunden.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Auf Grund des von der Generaldirektion vorgelegten Rahmens bestimmen die Leiter der Divisionen und der Organisationseinheiten die Lohnerhöhungen und die Leistungsprämien für ihre Mitarbeitenden. Die Leistungsprämie beruht auf einem Richtwert und ist von der individuellen Leistung und dem Verhalten des Mitarbeitenden abhängig. Die Auszahlung der Leistungsprämie erfolgt jeweils im März des Folgejahres. Die Beiträge an die Altersvorsorge sowie Kinder- und Familienzulagen sind reglementiert.

Generaldirektion

Die Vergütung des Präsidenten der Generaldirektion und jedes Mitglieds der Geschäftsleitung richtet sich nach der durchschnittlichen Vergütung einer vom Verwaltungsrat der Bank gewählten Vergleichsgruppe.

Die Festlegung der variablen Prämie erfolgt aufgrund der individuellen Performance der Mitglieder der Geschäftsleitung und des Geschäftsverlaufs der Bank. Der Betrag wird wie bei den Mitarbeitern durch ein Modell bestimmt, das die Erreichung der individuellen und der für die Bank festgelegten Gesamtziele berücksichtigt.

Die Auszahlung der Leistungsprämie erfolgt jeweils im März des Folgejahres. Für 2023 belaufen sich die an die Mitglieder  der Generaldirektion bezahlten Vergütungen auf 3’431’000 Franken. Dieser Betrag widerspiegelt die Erweiterung der Geschäftsleitung auf sechs Mitglieder sowie die vorzeitige Nachfolgeregelung eines in den Ruhestand tretenden Mitglieds der Geschäftsleitung. Die Beiträge an die Altersvorsorge sowie Kinder- und Familienzulagen sind reglementiert.

Sonstige Anstellungsbedingungen

Die im Zusammenhang mit der Geschäftsausübung anfallenden Spesen werden von der Bank übernommen. Zur Vereinfachung der Verfahren werden an definierte Kreise von Mitarbeitenden Pauschalspesen ausgerichtet.

Die FKB gewährt allen Mitarbeitenden einschliesslich der Geschäftsleitung Sonderkonditionen auf sämtliche Dienstleistungen der Bank. Für Darlehen und Kredite werden branchenübliche Vorzugszinsen verrechnet, die Höhe des Betrages ist limitiert. Über die Gewährung von Darlehen oder Krediten an Mitglieder der Geschäftsleitung entscheidet der Verwaltungsrat.

Verwaltungsrat

Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden gemäss Art. 18 des Gesetzes über die Freiburger Kantonalbank für ihre Leistungen im Verwaltungsrat und in den Ausschüssen mit einer Grundpauschale, einem Sitzungsgeld sowie einer allfälligen Funktionspauschale für Zusatzmandate entschädigt. Für Darlehen und Kredite gewährt die FKB allen Mitgliedern des Verwaltungsrates dieselben Konditionen wie den Mitarbeitenden. Diese Konditionen entsprechen den branchenüblichen Vorzugszinsen und sind in der Höhe limitiert. 2022 betrug die globale Entschädigung für die Verwaltungsratsmitglieder 1’086’000 Franken.