Generaldirektion

Befugnisse und Organisation

Gemäss dem Geschäftsreglement, das den Vorschriften des Bankengesetzes entspricht, obliegt die gesamte Führung der Geschäfte der FKB der Generaldirektion als Kollektivorgan. Die Generaldirektion setzt sich aus dem CEO und fünf weiteren, dem CEO unterstellten Mitgliedern zusammen.

Die FKB umfasst fünf Divisionen und hat die beiden Fronteinheiten konsequent um die beiden Segmente «Firmenkunden» und «Privatkunden» herum strukturiert. Ergänzt werden diese beiden Einheiten durch die Divisionen «Marktleistungen », «Finanzen» und «Rechtsdienst, Risiko Management und Compliance».

In den letzten zwölf Monaten hat die FKB ihre Geschäftsmodelle weiterentwickelt.

Frau Anne Maillard hat im Dezember 2024 beschlossen, die Bank zu verlassen, um eine neue Position bei einer anderen Bank anzutreten. Der Einstellungsprozess für ihre Nachfolge ist im Gange. Ihre Funktion wird in der Übergangszeit von Herrn Daniel Wenger übernommen.

Die Befugnisse der Generaldirektion ergeben sich aus Art. 33 des Gesetzes über die FKB.

Die Generaldirektion hat insbesondere die folgenden Aufgaben:

  • sie sorgt für eine gute Führung und Weiterentwicklung des Unternehmens sowie eine einheitliche Anwendung der Grundsätze der Geschäftsführung;
  • sie gibt ihre Stellungnahme ab zu den Geschäften, die in die Zuständigkeit des Verwaltungsrates fallen;
  • sie legt die Zinssätze fest;
  • sie stellt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank ein und legt ihre Vergütung im Rahmen der vom Verwaltungsrat definierten Vergütungspolitik fest; sie entscheide über ihre Absetzung;
  • sie beschliesst im Fall einer Zwangsverwertung über den Kauf und Verkauf von Immobilien, die zugunsten der Bank belastet sind.

Die Aufgaben der Generaldirektion werden vom Präsidenten auf die Mitglieder verteilt. Die Generaldirektion tritt in der Regel einmal pro Woche zusammen.

Regeln zu ausserberuflichen Tätigkeiten

Die Annahme eines ausserberuflichen Mandats (im obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgan einer juristischen Person, in Vereinen, gemeinnützigen Stiftungen, Familienstiftungen und Personalvorsorgestiftungen usw.) unterliegt der Genehmigung des Verwaltungsrates.

Managementverträge

Es gibt keine Managementverträge zwischen der Bank und externen Firmen.

Generaldirektion per 01.01.2025

Daniel Wenger
Präsident der Generaldirektion
Daniel Wenger

Geburtsjahr  1966
Wohnhaft in Freiburg
Nationalität Schweiz 


Funktion Präsident der Generaldirektion
Eintrittsdatum 1. Januar 2021


Asubildung Betriebsökonom HWV, SEP London Business School, Alumni Swiss Board School


Beruflicher Werdegang
Daniel Wenger ist seit Januar 2021 Präsident der Generaldirektion der Freiburger Kantonalbank. Zuvor hatte er mehrere Führungspositionen bei der Credit Suisse inne, insbesondere im Management von Tochtergesellschaften in Europa. Von Zürich über Luxemburg, Gibraltar und London bis nach New York hat er umfangreiche Erfahrungen im Finanzdienstleistungssektor gesammelt. Daniel Wenger ist auch Präsident des Vorstands der Pensionskasse des Personals der Freiburger Kantonalbank und Mitglied des Stiftungsrates der Stiftung der FKB.


Weitere Aktivitäten
Mitglied des Verwaltungsrates des Verbands Schweizerischer Kantonalbanken; Vizepräsident des Verwaltungsrates von Investissements Fonciers SA; Mitglied des Verwaltungsrates von Risikokapital Freiburg AG.

Christophe Mettler
Mitglied der Generaldirektion / Division Rechtsdienst, Risiko Management und Compliance
Christophe Mettler

Geburtsjahr  1967
Wohnahft in Avry-sur-Matran
Nationalität Suisse 


Funktion Mitglied der Generaldirektion / Division Rechtsdienst, Risiko Management und Compliance
Eintrittsdatum 1. April 2021


Ausbildung Rechtsanwalt


Beruflicher Werdegang
Christophe Mettler ist Rechtsanwalt und war von 1999 bis 2005 Rechtsberater bei der UBS AG in Genf und Zürich. Von 2006 bis 2014 war er Direktor für Recht, Risiken und Compliance bei der Crédit Agricole Financement (Suisse) SA. Bis 2015 war er dort stellvertretender Generaldirektor. Von 2015 bis 2017 war er als assoziierter Anwalt in einer Kanzlei in Lausanne auf die Bereiche Banken, Immobilien und Wirtschaftskriminalität spezialisiert. 2016 trat er als Leiter Compliance und Recht in die FKB ein. Christophe Mettler ist seit dem 1. April 2021 Mitglied der Generaldirektion und leitet die Division Rechtsdienst, Risikomanagement und Compliance.


Weitere Aktivitäten
Mitglied des Verwaltungsrates der BCF SICAV seit 2020 und Präsident des Verwaltungsrates seit 2023.

Anne Maillard
Mitglied der Generaldirektion / Division Marktleistungen
Anne Maillard

Geburtsjahr  1969
Wohnhaft in Marly
Nationalität Schweiz 


Funktion Mitglied der Generaldirektion / Division Marktleistungen
Eintrittsdatum 1. Januar 2017


Ausbildung lic. rer. pol., HSG St. Gallen
Ausbildung in L
eadership an der Universität Stanford


Beruflicher Werdegang
Anne Maillard hat an der Universität St. Gallen einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften erworben und an der Stanford University eine Leitungs- und Managementausbildung absolviert. Nachdem sie verschiedene Funktionen beim Schweizerischen Bankverein und der Industrie- und Handelskammer des Kantons Freiburg innegehabt hatte, kam sie 1998 zur Freiburger Kantonalbank. Anne Maillard ist seit 1. Januar 2017 Mitglied der Generaldirektion und leitet die Division Marktleistungen. Frau Maillard hat sich entschieden, die Bank im Dezember 2024 zu verlassen.


Weitere Aktivitäten
Mitglied des Stiftungsrates des Espace Jean Tinguely – Niki de Saint Phalle; Mitglied des Stiftungsrates für die Renovierung und Erhaltung des Couvent des Cordeliers; Mitglied der Verwaltungskommission des kantonalen Kulturfonds; Präsidentin der beratenden Kommission des Museums für Kunst und Geschichte Freiburg.

Luc Jacquat
Mitglied der Generaldirektion / Division Finanzen
Luc Jacquat

Geburtsjahr  1964
Wohnhaft in Posieux
Nationalität Suisse 


Funktion Mitglied der Generaldirektion / Division Finanzen
Eintrittsdatum 1. Januar 2023


Ausbildung Eidg. Diplom in Bankwirtschaft


Beruflicher Werdegang
Luc Jacquat besitzt ein Eidgenössisches Diplom in Bankwirtschaft und ist seit 1982 in verschiedenen Funktionen bei der FKB tätig. Er übernahm unter anderem die Verantwortung für das Risikomanagement, das ALM-Management sowie das Finanzmanagement. Luc Jacquat ist seit dem 1. Januar 2023 CFO und Mitglied der Generaldirektion und ist für die Division Finanzen zuständig.


Weitere Aktivitäten
Mitglied des Stiftungsrates der Freizügigkeitsstiftung der FKB; Mitglied des Stiftungsrates der Vorsorgestiftung Sparen 3 der FKB; Vorstandsmitglied des Verbands der Freiburger Familienausgleichskassen; Vorstandsmitglied der Familienausgleichskasse (CAFAB); Mitglied des ACI Suisse; Rechnungsprüfer der Freiburger Immobilien-Kammer (IKF).

Cédric Yerly
Mitglied der Generaldirektion / Division Privatkunden
Cédric Yerly

Geburtsjahr 1975
Wohnhaft in Charmey
Nationalität Suisse 


Funktion Mitglied der Generaldirektion / Division Privatkunden
Eintrittsdatum 1. Januar 2017


Ausbildung Betriebsökonom FH


Beruflicher Werdegang
Cédric Yerly ist Betriebsökonom FH. Von 1996 bis 2000 war er in verschiedenen Funktionen bei der Credit Suisse tätig. Er trat im Jahr 2000 als Kreditberater in die FKB ein, ist seit dem 1. Januar 2017 Mitglied der Generaldirektion und leitet nun die Division Privatkunden. Cédric Yerly ist Mitglied des Verwaltungsrates der BCF SICAV.


Weitere Aktivitäten
Mitglied der Société coopérative du Comptoir gruérien; Mitglied des Vorstands des Freiburger Tourismusverbands (FTV) und Präsident seiner Finanzkommission; Mitglied des Stiftungsrates des Schloss Greyerz und Präsident seiner Finanzkommission.

Laurent Wicky
Mitglied der Generaldirektion / Division Firmenkunden
Laurent Wicky

Geburtsjahr  1970
Wohnhaft in Villars-sur-Glâne
Nationalität Suisse


Fonktion Mitglied der Generaldirektion / Division Firmenkunden
Eintrittsdatum  1. März 2023


Ausbildung Eidg. Diplom in Bankwirtschaft


Beruflicher Werdegang

Laurent Wicky besitzt ein Eidgenössisches Diplom in Bankwirtschaft und startete 1986 seine Karriere bei der Schweizerischen Volksbank. 1990 trat er sein Amt bei der FKB an und begann nach einem kurzen Wechsel in verschiedene Filialen 1993 seine Karriere im Kreditgeschäft. Nachdem er verschiedene Stufen durchlaufen hatte, trat er per 1. März 2023 in die Geschäftsleitung ein und leitet die Division Firmenkunden.


Weitere Aktivitäten

Mitglied des Komitees von Freiburg Tourismus; Mitglied des Komitees der  Freiburger Immobilien-Kammer.

Grundsätze der Vergütungspolitik

Vergütungssystem

Die Vergütungspolitik der FKB gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank. Sie beschreibt die Grundsätze, Ziele und den Prozess zur Festlegung der Vergütung. Die Vergütung ist für die FKB ein wichtiges Element, um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem erforderlichen Wissen und der notwendigen Erfahrung zu gewinnen, zu motivieren und längerfristig zu binden.

Grundsätze

Die FKB legt Wert auf Kontinuität und Gleichbehandlung bei der Vergütungspolitik. Die Höhe der Vergütung und die Anstellungsbedingungen werden regelmässig mit den Entwicklungen am Arbeitsmarkt und mit Kantonalbanken vergleichbarer Grösse verglichen. Das Lohnsystem ist so ausgestaltet, dass eine Diskriminierung der Geschlechter ausgeschlossen ist. Dazu führt die FKB regelmässig Lohngleichheitsanalysen durch. Die im Jahr 2024 durchgeführte Studie hat aufgezeigt, dass die Bank den Grundsatz der Lohngleichheit für Frau und Mann einhält. Die Analysen wurden von der Société Générale de Surveillance (SGS) durchgeführt und mit der Ausstellung des Labels «Fair-ON-Pay Advanced» bestätigt.

Vergütungskomponenten

Das Vergütungssystem der FKB besteht aus einem Basissalär („Fixlohn“), einer Leistungsprämie („variable Prämie“) und den Beiträgen an die Altersvorsorge sowie Kinder- und Familienzulagen.

Die Vergütung hängt von der Funktion ab. Das Basissalär wird aufgrund des Kompetenzniveaus der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestimmt und bewegt sich innerhalb von funktionsbezogenen Lohnbändern.

Die Leistungsprämie ist eine Erfolgsbeteiligung und eine freiwillige Leistung der Bank. Sie basiert auf der individuellene Leistung und dem Geschäftserfolg und kann über die Zeitachse schwanken.

Sie basiert auf dem Ziel-Managementsystem. Jedes Jahr werden die individuellen Ziele (Beiträge, Kompetenzen, Risiko und Verhalten) für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter definiert und im Qualifikationssystem formalisiert (jährliche Leistungsbeurteilung). Alle diese Kriterien, die je nach Funktion unterschiedlich gewichtet werden, fliessen in die Berechnung der individuellen Leistung ein.

Zuständigkeit und Festsetzungsverfahren

Der Verwaltungsrat legt auf Vorschlag der Generaldirektion die Gesamtsumme für die Lohnanpassungen und für die Leistungsprämie jedes Jahr neu fest. Dabei berücksichtigt er die Ergebnisse der Bank (z. B. Leistungsindikatoren wie die Entwicklung der Einkommen, des operativen Ergebnisses und der Cost-Income-Ratio) sowie weitere Kriterien, wie das wirtschaftliche Umfeld oder die Inflation.

Die maximale Gesamtsumme der leistungsbezogenen Prämie, die variable Vergütung sowie der maximale Betrag der individuellen Prämie pro Funktion sind an die Fixlöhne gebunden.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Aufgrund des von der Generaldirektion vorgelegten Rahmens bestimmen die Leiter der Divisionen und der Organisationseinheiten die Lohnerhöhungen und die Leistungsprämien für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Leistungsprämie beruht auf einem Richtwert und ist von der individuellen Leistung und dem Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abhängig. Die Auszahlung der Leistungsprämie erfolgt jeweils im März des Folgejahres. Die Beiträge an die Altersvorsorge sowie Kinder- und Familienzulagen sind reglementiert.

Generaldirektion

Die Vergütung des Präsidenten der Generaldirektion und jedes Mitglieds der Geschäftsleitung richtet sich nach der durchschnittlichen Vergütung einer vom Verwaltungsrat der Bank gewählten Vergleichsgruppe.

Die Festlegung der variablen Prämie erfolgt aufgrund der individuellen Performance der Mitglieder der Geschäftsleitung und des Geschäftsverlaufs der Bank. Der Betrag wird wie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch ein Modell bestimmt, das die Erreichung der individuellen und der für die Bank festgelegten Gesamtziele berücksichtigt.

Die Auszahlung der Leistungsprämie erfolgt jeweils im März des Folgejahres. Für 204 belaufen sich die an die Mitglieder  der Generaldirektion bezahlten Vergütungen auf 3’094’000 Franken. Die Beiträge an die Altersvorsorge sowie Kinder- und Familienzulagen sind reglementiert.

Sonstige Anstellungsbedingungen

Die im Zusammenhang mit der Geschäftsausübung anfallenden Spesen werden von der Bank übernommen. Zur Vereinfachung der Verfahren werden an definierte Kreise von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Pauschalspesen ausgerichtet.

Die FKB gewährt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einschliesslich der Geschäftsleitung Sonderkonditionen auf sämtliche Dienstleistungen der Bank. Für Darlehen und Kredite werden branchenübliche Vorzugszinsen verrechnet, die Höhe des Betrages ist limitiert. Über die Gewährung von Darlehen oder Krediten an Mitglieder der Geschäftsleitung entscheidet der Verwaltungsrat.

Verwaltungsrat

Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden gemäss Art. 18 des Gesetzes über die Freiburger Kantonalbank für ihre Leistungen im Verwaltungsrat und in den Ausschüssen mit einer Grundpauschale, einem Sitzungsgeld sowie einer allfälligen Funktionspauschale für Zusatzmandate entschädigt. Für Darlehen und Kredite gewährt die FKB allen Mitgliedern des Verwaltungsrates dieselben Konditionen wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Diese Konditionen entsprechen den branchenüblichen Vorzugszinsen und sind in der Höhe limitiert. 2024 betrug die globale Entschädigung für die Verwaltungsratsmitglieder 1’039’000 Franken.